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Die EO-Karte ist über Ihren letzten Arbeitgeber einzureichen

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Sie als dienstleistende Personen für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, Rotkreuzdienst, Zivildienst und bei der Teilnahme an eidgenössischen bzw. kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen.

Am Ende von jedem Dienst erhalten Sie direkt von der Dienststelle eine EO-Anmeldung. Die unter Abschnitt B von Ihnen vollständig ergänzte EO-Anmeldung wollen Sie bitte Ihrem aktuellen Arbeitgeber abgeben, damit dieser Ihren vordienstlichen Lohn bescheinigen kann.

Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt über die Erwerbsausallentschädigung.

Die EO-Entschädigung ist AHV-pflichtig. Ihr Arbeitgeber leistet Ihnen während dem Militär- oder Ersatzdienst die Lohnfortzahlung gemäss seinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Verbände EIT.swiss, suissetec und Gebäudehülle Schweiz. Er wird anschliessend nach dem Einreichen der EO-Karte von uns gemäss dem entsprechenden Leistungskatalog entschädigt.

Für die berufliche Vorsorge werden Ihre Beiträge auch während dem Militär- oder Ersatzdienst auf vollem Lohn entrichtet.

Die Grundentschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich allfälliger EO-Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung darf das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen nicht übersteigen, maximal werden CHF 275.00 vergütet. Rekruten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Tagesentschädigung über CHF 69.00.

Als selbständigerwerbende Person reichen Sie die EO-Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse ein, über die Sie Ihre persönlichen Beiträge abrechnen.

Als nichterwerbstätige Person leiten Sie Ihre EO-Anmeldung an die kantonale AHV-Ausgleichskasse Ihres Studienortes oder Wohnsitzkantons weiter.

Als arbeitslose Person lassen Sie die EO-Anmeldung Ihrem letzten Arbeitgeber zukommen, damit dieser die Angaben zum vordienstlichen Arbeitsverhältnis bescheinigen und die Angaben seiner AHV-Ausgleichskasse weiterleiten kann.