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Meldung Änderungen

Melden Sie uns bitte folgende Änderungen mit, damit der Anspruch auf allfällige Leistungen neu geprüft werden kann.

Beziehen Sie Familienzulagen so melden Sie Ihrem Arbeitgeber bitte Ihre Adressänderung innerhalb von 10 Arbeitstagen. Der Anspruch auf Familienzulagen muss erneut geprüft werden.  

Ihr Arbeitgeber wird uns anschliessend schriftlich oder über unser Onlinekundenportal connect informieren. Sobald wir den Anspruch neu geprüft haben, erhalten Sie via Ihren Arbeitgeber die entsprechende Rückmeldung oder einen neuen Entscheid.  

Melden Sie uns einen Todesfall in der Familie bitte direkt (Kopie Todesschein) oder über den Arbeitgeber mit, damit wir einen allfälligen Lohnnachgenuss, den zusätzlichen Anspruch auf Familienzulagen und den Anspruch auf weitere Leistungen prüfen können.

Ihren neuen Zivilstand melden Sie uns bitte via Ihren Arbeitgeber, damit für Sie die entsprechenden Leistungen angepasst werden und rückwirkend hohe Rückforderungen verhindert werden können.  

Ein unbezahlter Urlaub hat Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz wie auch auf Ihre Beitragspflicht und Ihren Leistungsanspruch. Bitte melden Sie uns dies via Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, damit wir den Anspruch auf Ihre Leistungen neu prüfen können.

Sollte der unbezahlte Urlaub länger als drei Monate im Kalenderjahr andauern, so rufen Sie bitte die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzes an, um die Beitragspflicht in der AHV überprüfen zu können. Versicherte Personen, welche das 58. Altersjahr erreicht haben, melden sich bitte direkt bei unserer Ausgleichskasse.

Bei einem unbezahlten Urlaub kann bei der Spida Personalvorsorgestiftung der Versicherungsschutz für die Risikoleistungen bei Tod / Invalidität freiwillig bis zu einer Dauer von 12 Monaten weiterversichert werden. Wenn Sie eine Weiterversicherung wünschen, nehmen Sie bitte mit Ihrer Personalabteilung Kontakt auf.