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Administrative Entlastung dank Abrechnung für nahezu sämtliche Kantone

Seit 1942 erbringt die Spida Familienausgleichskasse Kinder- und Ausbildungszulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), um die Familien in nahezu sämtlichen Kantonen (ausser Genf) finanziell zu entlasten. Sie ist ein von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch geführter Genossenschaftsverband der Gründerverbände EIT.swiss, suissetec und Gebäudehülle Schweiz.

Delegiertenversammlung

Walter Bisig | Präsident, Arbeitgebervertreter | Gebäudehülle Schweiz

Nico Fröhli | Vizepräsident, Arbeitnehmervertreter | Syna

Thomas Keller | Arbeitgebervertreter | EIT.swiss

Viktor Scharegg | Arbeitgebervertreter | suissetec

Michael Tschirky | Arbeitgebervertreter | EIT.swiss

Aldo Ferrari | Arbeitnehmervertreter | Unia

Rolf Frehner | Arbeitnehmervertreter | Unia

Vincenzo Giovannelli | Arbeitnehmervertreter | Unia

Kurt Müller | Beisitzer | Gebäudehülle Schweiz

Daniel Huser | Beisitzer | suissetec

 

Anlageausschuss

Mitglieder:

Daniel Huser | Präsident, Arbeitgebervertreter | suissetec

Aldo Ferrari | Vizepräsident, Arbeitnehmervertreter | Unia

Walter Bisig | Arbeitgebervertreter | Gebäudehülle Schweiz

Teilnehmer mit beratender Stimme:

Martin Jucker | Direktor, Co-Leiter Vermögensanlage | Spida

Niklaus Jung | Leiter Versicherungsleistungen, Co-Leiter Vermögensanlage | Spida

Thomas Breitenmoser | Investment-Controller | Complementa AG

Lukas Riesen | Anlageexperte | PPCmetrics AG

 

Revisionsstelle

OBT AG

Seit ihrer Gründung im Jahr 1942 ist die Spida Familienausgleichskasse gesamtschweizerisch tätig. Das bedeutet, dass sie in beinahe allen Kantonen (25 Kantone, ausser Genf) anerkannt ist und mit 25 verschiedenen kantonalen Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechungen arbeitet. Unsere in mehreren Kantonen tätigen Kunden haben den Vorteil, einen einzigen Ansprechpartner zu haben und nicht mit 25 kantonalen Familienausgleichskassen abrechnen zu müssen.

Die Leistungen der Familienausgleichskasse werden ausschliesslich durch die Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die beitragspflichtige Lohnsumme entspricht der AHV-Lohnsumme.

Wir vergleichen jährlich unsere Beitragssätze mit denjenigen der Kantone und passen diese nach Möglichkeit an.

Ziel des Lastenausgleiches ist es, die ungleichmässige Belastung aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen den Familienausgleichskassen in den jeweiligen Kantonen auszugleichen:

Familienausgleichskassen von Branchen mit Arbeitnehmenden im hohen Lohnsegment und geringem Kinderanteil können die kantonal vorgeschriebenen Leistungen mit tiefen Beitragssätzen finanzieren. Familienausgleichskassen von Branchen mit jüngeren Arbeitnehmenden und somit eher tieferen Lohnsummen und gleichzeitig vielen leistungsberechtigten Kindern sind hingegen, um die Finanzierung der Familienzulagen sicherzustellen, gezwungen, höhere Beiträge zu erheben.

Die Mitglieder der drei Gründerverbände der Spida, EIT.swiss, suissetec und Gebäudehülle Schweiz, beschäftigen überdurchschnittlich viele jüngere Arbeitnehmende mit Kindern. Der Lastenausgleich führt zu einer Angleichung der Beitragssätze der verschiedenen Familienausgleichskassen innerhalb des Kantons und ermöglicht es uns, kompetitive Beitragssätze anzubieten.