Administrative Entlastung dank Abrechnung für sämtliche Kantone
Seit 1942 erbringt die Spida Familienausgleichskasse Kinder- und Ausbildungszulagen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG), um die Familien in sämtlichen Kantonen finanziell zu entlasten. Sie ist ein von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch geführter Genossenschaftsverband der Gründerverbände EIT.swiss, suissetec und Gebäudehülle Schweiz.
Delegiertenversammlung
Walter Bisig | Präsident, Arbeitgebervertreter | Gebäudehülle Schweiz
Nico Fröhli | Vizepräsident, Arbeitnehmervertreter | Syna
Thomas Keller | Arbeitgebervertreter | EIT.swiss
Viktor Scharegg | Arbeitgebervertreter | suissetec
Michael Tschirky | Arbeitgebervertreter | EIT.swiss
Aldo Ferrari | Arbeitnehmervertreter | Unia
Rolf Frehner | Arbeitnehmervertreter | Unia
Vincenzo Giovannelli | Arbeitnehmervertreter | Unia
Kurt Müller | Beisitzer | Gebäudehülle Schweiz
Daniel Huser | Beisitzer | suissetec
Anlageausschuss
Mitglieder:
Daniel Huser | Präsident, Arbeitgebervertreter | suissetec
Aldo Ferrari | Vizepräsident, Arbeitnehmervertreter | Unia
Walter Bisig | Arbeitgebervertreter | Gebäudehülle Schweiz
Teilnehmer mit beratender Stimme:
Martin Jucker | Direktor, Co-Leiter Vermögensanlage | Spida
Niklaus Jung | Leiter Versicherungsleistungen, Co-Leiter Vermögensanlage | Spida
Thomas Breitenmoser | Investment-Controller | Complementa AG
Lukas Riesen | Anlageexperte | PPCmetrics AG
Revisionsstelle
OBT AG
Seit ihrer Gründung im Jahr 1942 ist die Spida Familienausgleichskasse gesamtschweizerisch tätig. Das bedeutet, dass sie in allen Kantonen anerkannt ist und mit 26 verschiedenen kantonalen Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechungen arbeitet. Unsere in mehreren Kantonen tätigen Kunden haben den Vorteil, einen einzigen Ansprechpartner zu haben und nicht mit 26 kantonalen Familienausgleichskassen abrechnen zu müssen.
Die Leistungen der Familienausgleichskasse werden ausschliesslich durch die Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Die beitragspflichtige Lohnsumme entspricht der AHV-Lohnsumme.
Wir vergleichen jährlich unsere Beitragssätze mit denjenigen der Kantone und passen diese nach Möglichkeit an.
Ziel des Lastenausgleiches ist es, die ungleichmässige Belastung aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen den Familienausgleichskassen in den jeweiligen Kantonen auszugleichen:
Familienausgleichskassen von Branchen mit Arbeitnehmenden im hohen Lohnsegment und geringem Kinderanteil können die kantonal vorgeschriebenen Leistungen mit tiefen Beitragssätzen finanzieren. Familienausgleichskassen von Branchen mit jüngeren Arbeitnehmenden und somit eher tieferen Lohnsummen und gleichzeitig vielen leistungsberechtigten Kindern sind hingegen, um die Finanzierung der Familienzulagen sicherzustellen, gezwungen, höhere Beiträge zu erheben.
Die Mitglieder der drei Gründerverbände der Spida, EIT.swiss, suissetec und Gebäudehülle Schweiz, beschäftigen überdurchschnittlich viele jüngere Arbeitnehmende mit Kindern. Der Lastenausgleich führt zu einer Angleichung der Beitragssätze der verschiedenen Familienausgleichskassen innerhalb des Kantons und ermöglicht es uns, kompetitive Beitragssätze anzubieten.