Spida, zur Startseite

Sprachnavigation

schmuckelement
iX

Familienzulagen für meine Mitarbeitenden

Die Spida Familienausgleichskasse ist mit Ausnahme des Kantons Genf in der ganzen Schweiz tätig. Über connect werden Anfragen und Antworten zwischen Ihnen und Ihrer Kundenbetreuerin / Ihrem Kundenbetreuer in Sekundenschnelle übermittelt. Sie sparen Portokosten oder den Aufwand eine E-Mail zu schreiben.

Connect bietet Ihnen folgende Vorteile für den Fachbereich Familienzulagen:

In der Mitarbeiterübersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Mitarbeitenden bereits Zulagen beziehen, für welche Kinder und in welcher Höhe. Sie können in selbiger Übersicht die Zulagen neu anmelden, beenden oder eine Ausbildungszulage anpassen. Im Menübereich können Sie zudem Auswertungen für einen oder alle Mitarbeitenden erstellen, welche die von uns bezahlten Zulagen oder die von uns bestätigten Zulagen (bis wann in die Zukunft) ausweisen. Für detaillierte Informationen zur Rechnung weist das Rechnungsdetail jede einzelne Position mit Name und Periodizität aus.

Bei den Familienzulagen wird zwischen folgenden Leistungsarten unterschieden:

  • Geburtszulagen und Adoptionszulagen
  • Kinderzulagen
  • Ausbildungszulagen, inkl. vorgezogene Ausbildungszulagen, welche ab 1. August 2020 gesetzlich verankert sind.

Für jedes Kind darf nur eine Zulage bezogen werden, der Anspruch richtet sich dabei nach der gesetzlich geregelten Anspruchskonkurrenz. Die Prüfung, ob ein Anspruch besteht oder nicht, dürfen Sie gerne Ihrem Kundenbetreuer/Ihrer Kundenbetreuerin überlassen. Reichen Sie uns daher eine Anmeldung auch dann ein, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir zuständig für die Zahlung der Zulagen sind.

Für detaillierte Fachinformationen verweisen wir Sie gerne ans Bundesamt für Sozialversicherungen. An Kundenseminaren oder im Austausch mit Ihrem Kundenbetreuer/Ihrer Kundenbetreuerin sind wir gerne für Sie da.

Aufgrund der kantonal unterschiedlich hohen Familienzulagen kann bei einer Erwerbstätigkeit der Eltern in verschiedenen Kantonen zudem die interkantonale Differenzzulage beansprucht werden.

Beispiel (Stand 2024):
Erstanspruch im Kanton Aargau / Kinderzulage à CHF 200.00 pro Monat / Ausbildungszulage à CHF 250.00 pro Monat. Zweitanspruch im Kanton St. Gallen / Kinderzulage à CHF 230.00 pro Monat / Ausbildungszulage à CHF 280.00 pro Monat.

Der Elternteil mit dem Zweitanspruch erhält von seinem Arbeitgeber die Differenz von CHF 30.00 pro Monat.
Die aktuell geltenden Zulagenhöhen finden Sie im Merkblatt für die Familienzulagen.

Grenzgänger, deren Kinder im Ausland wohnhaft sind, haben aufgrund der bilateralen Verträge möglicherweise Anspruch auf eine internationale Differenzzulage.

Sind die Zulagen im Wohnsitzland der Kinder tiefer als diejenigen in der Schweiz, so bezahlt die Schweizer Familienausgleichskasse eine internationale Differenzzulage aus (Differenz zwischen Zulagen im Wohnsitzland und Zulagen in der Schweiz). Die Auszahlung erfolgt immer rückwirkend für das abgeschlossene Jahr.

Wir benötigen dazu das Formular F002 oder eine gleichwertige Bestätigung des ausländischen Amtes. Für Mitarbeiter aus Frankreich akzeptieren wir z.B. auch die "Attestation destinée à votre organisme étranger".