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Persönliche Beiträge

Als Selbständigerwerbende bezahlen Sie die Beiträge an AHV, IV und EO je nach Erwerbseinkommen, einen prozentualen Beitrag an die Familienausgleichskasse und die Verwaltungskosten für Selbständigerwerbende. Sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit und nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Die berufliche Vorsorge ist für Sie freiwillig.

Der Beitragssatz hängt vom Reingewinn ab. Unsere Verwaltungskostenbeiträge und Mahngebühren finden Sie in diesem Merkblatt.

Die Ausgleichskasse erhebt die Beiträge jeweils provisorisch gemäss Ihren Angaben oder gemäss Steuerwerten des Vorjahres. Die definitiven Beiträge bestimmen wir, sobald die Meldung des kantonalen Steueramtes eintrifft. 

Melden Sie uns bitte jeweils bis Ende des Folgejahres schriftlich, wenn sich Ihr Einkommen verändert hat. Wir passen Ihnen dann die provisorischen AHV/IV/EO-Beiträge an. So vermeiden Sie allfällige Verzugszinsen, da die definitiven Steuermeldungen des kantonalen Steueramtes bis zu fünf Jahre später bei uns eintreffen können.