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Finanzielle Unterstützung bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

Bei der Stiftung Alterssparkonten handelt es sich um ein Vorruhestandsmodell des Isoliergewerbes. Falls vor der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung eine Invalidität eintreten sollte, ist ein Invaliditätskapital versichert, das ausbezahlt wird.

Arbeitsunfähigkeit
Durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.

Invalidität
Gemäss gesetzlicher Definition eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. Sie liegt dann vor, wenn als Folge einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit auch nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung ein vollständiger oder teilweiser Verlust der Erwerbsmöglichkeiten resultiert.

Arbeitsunfähigkeit
Sie und Ihr Arbeitgeber werden nach Ablauf der Wartefrist im Umfang der Arbeitsunfähigkeit davon befreit,  Beiträge an die Pensionskasse zu leisten. Die Versicherung wird im Umfang der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Wartefrist beendet; weiter zu versichern ist das Pensum im Rahmen der Arbeitsfähigkeit.

Wartefrist: sechs Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50%

Invalidität
Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie infolge Krankheit zu mindestens 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität führte, bei der Stiftung Alterssparkonten versichert waren. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen der rechtskräftigen Verfügung der Invalidenversicherung. Zudem ist zu beachten, dass die Stiftung Alterssparkonten nicht in jedem Fall gebunden ist, z.B. für den Fall, dass sie nicht ins invalidenversicherungsrechtliche Verfahren einbezogen wurde.

Arbeitsunfähigkeit
Die Anmeldung wird in jedem Fall durch Ihren Arbeitgeber geltend gemacht. Der Anmeldung sind sämtliche Kopien der Krankentaggeldabrechnungen oder Arztzeugnisse beizulegen.

Invalidität
Die Anmeldung für die IV-Leistungen ist bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons mittels Antragsformular einzureichen.

Sobald der Vorbescheid der Invalidenversicherung bei der Stiftung Alterssparkonten eingegangen ist, wird die Anspruchsvoraussetzung geprüft.

Invaliditätskapital
Das Kapital entspricht dem angesparten Guthaben zuzüglich 5% des versicherten Lohnes.

Für die Abstufung des Invaliditätskapitals gilt Folgendes:

Bei einem Invaliditätsgrad von mind. 70% besteht Anspruch auf das ganze Kapital. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 70% wird die Höhe des Anspruchs auf ein Invaliditätskapital in prozentualen Anteilen am ganzen Kapital festgelegt. Bei einem Invaliditätsgrad von 50-69% entspricht das Invaliditätskapital dem Invaliditätsgrad (z.B. Invaliditätskapital von 52% des gesamten Kapitals bei einem Invaliditätsgrad von 52%). Bei einem Invaliditätsgrad von unter 50% gelten die folgenden Abstufungen:

InvaliditätsgradAnteil Invaliditätskapital
49%47.5%
48%45%
47%42.5%
46%40%
45%37.5%
44%35%
43%32.5%
42%30%
41%27.5%
40%25%
Unter 40%Kein Anspruch

Weiterversicherung bei einer Teilinvalidität
Bei einer Teilinvalidität wird das vorhandene Guthaben entsprechend dem ausgerichteten Invaliditätskapital reduziert. Das verbleibende Guthaben wird im Umfang der weiterbestehenden Erwerbstätigkeit geäufnet.