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Finanzieller Schutz bei gesundheitlicher Beeinträchtigung

Sie sind seit einiger Zeit nicht oder nur teilweise arbeitsfähig? Sie haben Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung und waren zuletzt bei der Spida Personalvorsorgestiftung versichert? Wir helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie.

Arbeitsunfähigkeit
Durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten.

Invalidität
Gemäss gesetzlicher Definition eine voraussichtlich bleibende oder längere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit. Sie liegt dann vor, wenn als Folge einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit auch nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung ein vollständiger oder teilweiser Verlust der Erwerbsmöglichkeiten resultiert.

Arbeitsunfähigkeit
Sie und Ihr Arbeitgeber werden nach Ablauf der Wartefrist im Umfang der Arbeitsunfähigkeit davon befreit,  Beiträge an die Pensionskasse zu leisten. Die Beiträge werden stattdessen von der Pensionskasse finanziert. Somit wird Ihr persönlicher Beitrag nicht mehr von Ihrem Lohn abgezogen.

Wartefrist: Bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50% während mindestens 6 Monaten wird die Beitragsbefreiung ab dem 7. Monat gewährt.

Invalidität
Sie haben Anspruch auf Leistungen, wenn Sie infolge Krankheit oder Unfall zu mindestens 40% invalid sind und bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität führte, bei der Spida Personalvorsorgestiftung versichert waren. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen der rechtskräftigen Verfügung der Invalidenversicherung. Zudem ist zu beachten, dass die Spida Personalvorsorgestiftung nicht in jedem Fall gebunden ist, z.B. für den Fall, dass sie nicht ins invalidenversicherungsrechtliche Verfahren einbezogen wurde.

Wartefrist: Die Spida schiebt Ihren Anspruch auf Invaliditätsleistungen auf, solange Sie den vollen Lohn oder anstelle dessen Taggelder der Kranken- oder Unfallversicherung von mindestens 80% erhalten.

Arbeitsunfähigkeit
Die Anmeldung wird in jedem Fall durch Ihren Arbeitgeber mittels folgendem Formular geltend gemacht: Anmeldeformular Beitragsbefreiung. Der Anmeldung sind sämtliche Kopien der Kranken- oder Unfalltaggeldabrechnungen oder Arztzeugnisse beizulegen.

Invalidität
Die Anmeldung für die IV-Leistungen ist bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons mittels Antragsformular einzureichen.

Sobald der Vorbescheid der Invalidenversicherung bei der Spida Personalvorsorgestiftung eingegangen ist, wird die Anspruchsvoraussetzung geprüft.

Beitragsbefreiung
Der Anspruch besteht so lange, bis Sie wieder zu mehr als 50% arbeitsfähig sind, aus der Firma austreten oder die Invalidenversicherung Ihnen eine Invalidenrente zuspricht.

Invalidität
Die Invalidenleistung wird bei Erreichen des Referenzalters oder bei Genesung beendet.

Invalidenrente
Die Höhe der Rente entnehmen Sie dem massgebenden Vorsorgeplan und Ihrem Vorsorgeausweis. Die Rente wird nach dem Anspruch und Invaliditätsgrad der Invalidenversicherung berechnet.

Für die Abstufung des Rentenanspruchs gilt Folgendes:

Bei einem Invaliditätsgrad von mind. 70% besteht Anspruch auf eine ganze Rente. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 70% wird die Höhe des Anspruchs auf eine Invalidenrente in prozentualen Anteilen an einer ganzen Renten festgelegt (=Rentengrad der Stiftung). Bei einem Invaliditätsgrad von 50-69% entspricht der Rentengrad der Stiftung dem Invaliditätsgrad (z.B. Rentengrad der Stiftung von 52% bei einem Invaliditätsgrad von 52%). Bei einem Invaliditätsgrad von unter 50% gelten die folgenden Rentengrade der Stiftung:

InvaliditätsgradRentengrad der Stiftung
49%47.5%
48%45%
47%42.5%
46%40%
45%37.5%
44%35%
43%32.5%
42%30%
41%27.5%
40%25%
Unter 40%Keine Rente

Für Versicherte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 Anspruch auf Invalidenleistungen der Stiftung haben, gelten die Übergangsbestimmungen nach Art. 33 des Vorsorgereglements.

Invalidenkinderrente
Falls Sie eines oder mehrere Kinder haben, so besteht Anspruch auf eine jeweilige Invaliden-Kinderrenten bis Alter 18 bzw. bei Ausbildung bis Alter 25.  Die Höhe der Invaliden-Kinderrente ist im entsprechenden Vorsorgeplan festgehalten.

Koordination mit anderen Sozialversicherungen
Die Renten werden gekürzt, soweit sie zusammen mit Leistungen anderer Sozialversicherungen 90% des entgangenen Verdiensts übersteigen.

Weiterführung des Altersguthabens
Bis zum Erreichen des Referenzalters wird Ihr Altersguthaben weitergeführt. Die Sparbeiträge gemäss den Bestimmungen des Vorsorgereglements und des massgebenden Vorsorgeplans werden durch die Pensionskasse finanziert. Bei Erreichen des Referenzalters können Sie entscheiden, ob Sie das Altersguthaben als Rente oder ganz oder teilweise als Kapital beziehen möchten.