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Entlastung für Arbeitgebende

Gute Neuigkeiten für Kunden der Spida AHV-Ausgleichskasse: Die AHV-Verwaltungskosten werden per 01. Januar 2022 erheblich gesenkt.  

Die AHV-Ausgleichskassen erheben zur Deckung ihrer Kosten Verwaltungskostenbeiträge. Diese betragen bei der Spida  zwischen 0.02 – 0.15 Prozent der Lohnsumme und werden vollumfänglich von den Arbeitgebenden finanziert.

Wir sind permanent bestrebt, in allen Institutionen unsere Leistungen zu bestmöglichen Konditionen zu erbringen. In den letzten Jahren hat die Spida Ausgleichskasse vieles für die elektronische Abwicklung und die Automatisierung der Prozesse getan. Dies hat zu einer erheblichen Kosteneffizienz geführt, welche wir nun an unsere AHV-Kunden weitergeben können.

Ab 01. Januar 2022 werden die Verwaltungskosten für die Arbeitgebenden, die ihre Geschäfte elektronisch abwickeln und eine jährliche Lohnsumme zwischen einer und zehn Millionen CHF melden, massgebend gesenkt. Das aktuelle Merkblatt ist auf unserer Website publiziert.

Wir haben unser Versprechen gehalten, weiterhin an der Steigerung der Effizienz zu arbeiten und gleichzeitig unsere Dienstleistungen auf dem gewohnt hohen Standard anzubieten.

An dieser Stelle sagen wir Ihnen herzlichen Dank für Ihre Treue.