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Vaterschaftsurlaub für meine Mitarbeitenden

Die Schweiz hat JA gesagt zum Vaterschaftsurlaub. Für Geburten ab dem 1. Januar 2021 gibt es für Väter (Vaterschaftsanerkennung muss vorliegen) zwei Wochen bezahlten Urlaub, frei wählbar innerhalb von 6 Monaten ab der Geburt des Kindes. Die Anmeldung für den Vaterschaftsurlaub können Sie ganz bequem über Ihr connect-Login vornehmen, sollten Sie keinen Zugang haben können Sie das Anmeldeformular benutzen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Der Kindsvater war in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert.
  • Der Kindsvater war während dieser 9 Monate mindestens 5 Monate lang erwerbstätig.
  • Der Kindsvater war am Tag der Geburt seines Kindes Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender.

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO- Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5 Prozent erhöht.

Die Auszahlung erfolgt über die Ausgleichskasse, welcher der aktuelle bzw. letzte Arbeitgeber angeschlossen war. Die Anmeldung für die Entschädigung kann eingereicht werden, sobald alle Urlaubstage bezogen worden sind oder nachdem die 6-monatige Rahmenfrist abgelaufen ist. Die Entschädigung wird einmalig ausbezahlt.

Die Anpassung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) sowie die notwendigen Verordnungsbestimmungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

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