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Neue Mitarbeitende

Melden Sie uns Eintritte von Mitarbeitenden schriftlich oder ganz bequem über unser Onlinekundenportal connect. Ist Ihr Unternehmen bei der Spida in der ersten und der zweiten Säule angeschlossen, so können Sie die Eintrittsmeldungen für AHV und BVG im gleichen Schritt vornehmen.

Melden Sie neue Mitarbeitende mit dem Formular oder ganz einfach über unser Onlinekundenportal connect. Unter der Rubrik „Mitarbeitende“ und „Mitarbeitende anmelden“ gelangen Sie zur Eintrittsmeldung online. Sie haben die Möglichkeit, mehrere Mitarbeitende in einer Meldung zu übermitteln. Nach erfolgreicher Übermittlung steht Ihnen der Versicherungsnachweis zum Ausdrucken zur Verfügung.

Wählen Sie bei der Online-Eintrittsmeldung in der AHV auch das Feld „FZ“ (Familienzulagen) an, so wird für Sie automatisch ein Prozess für die Anmeldung der Familienzulagen gestartet. In der Rubrik „Aufgaben“ können Sie dann mit der Anmeldung fortfahren. 

Die Anmeldung für Familienzulagen können Sie mit dem Formular oder ganz bequem über unser Onlinekundenportal connect vornehmen. Die Bearbeitung der Onlineanmeldungen wird vorgezogen und Sie erhalten den entsprechenden Entscheid umgehend online zugestellt.

Melden Sie uns die zu versichernde Person mit dem Formular oder ganz bequem über unser Onlinekundenportal connect. Sie erhalten anschliessend ein Beitragsverzeichnis sowie den Vorsorgeausweis zur Weiterleitung im verschlossenen Umschlag an Ihre neue Mitarbeitende.

BVG-pflichtig sind Mitarbeitende, welche im entsprechenden Jahr mindestens 18 Jahre alt werden und die Eintrittsschwelle gemäss Anschlussvereinbarung erreichen (i.d.R. Jahreseinkommen CHF 22'050, Stand: 2024).

Nicht zu versichern sind Mitarbeitende, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als drei Monaten tätig sind oder bei Ihnen lediglich eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben und hauptberuflich bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind.

Sie sind dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im schweizerischen Isoliergewerbe unterstellt und haben für die Führung der Alterssparkonten die Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe bei der Spida gewählt.

Melden Sie uns diejenigen Mitarbeitenden, welche neu in ein unbefristetes oder ein auf über drei Monate befristetes Arbeitsverhältnis eingetreten sind, mit dem Formular oder über unser Onlinekundenportal connect.

Die Aufnahme für das Alterssparkonto erfolgt ab 1. Januar des Jahres, in welchem die Mitarbeitenden 25 Jahre alt werden.