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Wechsel des Arbeitgebers – Was gilt es zu beachten?

Als Arbeitnehmer müssen Sie uns den Stellenwechsel nicht melden.

Der Stellenwechsel wird uns von Ihrem bisherigen Arbeitgeber in Form eines „Austritts“ gemeldet. Bei einem Stellenantritt erfolgt ebenfalls eine Meldung Ihres Arbeitgebers an uns.

Falls Ihr neuer Arbeitgeber nicht bei uns angeschlossen ist, d.h. nicht über uns Beiträge abrechnet, meldet er Ihren Eintritt bei „seiner“ Ausgleichskasse. Diese Kasse ist dann neu für Sie zuständig. Sie können sich bei Ihrem neuen Arbeitgeber erkundigen, bei welcher Ausgleichskasse abgerechnet wird.