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Verlängerung des Anspruchs auf Corona-Entschädigung

Der Bundesrat hat am 11. September 2020 kommuniziert, dass die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden kann.

Gemäss der ab 17. September 2020 gültigen Verordnung haben Anspruch:

  • Eltern, die infolge Wegfall der Kinderbetreuung einen Erwerbsausfall erleiden, weil z.B die Schule schliessen musste
  • Personen, welche sich in Quarantäne befinden
  • Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltung verboten wurde

Unterstützung für Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Tätigkeit erheblich eingeschränkt ist, werden derzeit im Parlament diskutiert.

Anträge für Betriebsschliessungen, Härtefälle, Fremdbetreuungsanträge und Veranstaltungsverbote können ab dem 17. September mit den bisherigen Online-Anmeldeformularen bis auf weiteres nicht mehr erfasst werden. Anträge für Quarantäne werden weiterhin mit dem bisherigen Formular möglich sein. Wir bitten Sie um Geduld, bis die neuen Onlineformulare erstellt sind.