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Neuigkeiten Corona-Entschädigung

Besonders gefährdete Personen

Der Bundesrat hat am Mittwoch 14. April 2021 beschlossen, dass die Massnahmen für besonders gefährdete Personen bis 31. Mai 2021 verlängert werden. Die Leistungen, welche die Ausgleichskasse bereits ausrichtet, werden automatisch verlängert und ausbezahlt. Vorbehalten bleiben vorzeitig beendete Leistungen.

Bitte beachten Sie, dass eine besonders gefährdete Person ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfstoffdosis nicht mehr als „besonders gefährdet“ gilt und somit kein weiterer Anspruch auf die Entschädigung besteht. Die Geldempfänger haben die Ausgleichskasse entsprechend über die erfolgte zweite Impfung oder über die vorzeitige Erwerbsaufnahme zu informieren.