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Neuigkeiten Corona-Entschädigung

Corona-Entschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Selbständigerwerbende

Ab dem 1. April 2021 besteht ein Anspruch infolge erheblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit bei einem Umsatzrückgang von mindestens 30% statt wie bisher 40%. Die Änderung tritt am 1. April 2021 in Kraft und hat keine rückwirkende Wirkung.

Besonders gefährdete Personen

Der Bundesrat hat am 19. März 2021 die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis am 30. April 2021 verlängert. Eine neue Anmeldung von bereits eingegangenen Anträgen ist nicht nötig, die Entschädigung wird jeweils rückwirkend im Folgemonat automatisch verlängert.