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Beiträge und Familienzulagen 2021

Beachten Sie bitte die bisher bekannten Änderungen per 1. Januar 2021.

Beiträge für Arbeitgeber (Vorjahreswerte in Klammern)

  • Höhere AHV-Beiträge ab 2021
    Im Zuge der Einführung des Vaterschaftsurlaubs per 1. Januar 2021 wird der EO-Beitrag auf 0.50 % (0.45 %) erhöht.

    Die Lohnbeiträge für AHV/IV/EO betragen deshalb neu 10.60 % (10.55 %). Dieser Betrag wird weiter zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Anpassung wird ab der ersten Akontorechnung 2021 berücksichtigt.
    » | Zahlen und Werte für 2021 «Kennzahlen»
     
  • Neuer Beitragsfonds im Kanton Solothurn
    Ab 2021 wird die Finanzierung der kantonalen Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien (FamEL) neu geregelt. Für die Durchführung des Beitragsbezugs sind die im Kanton Solothurn tätigen Familienausgleichskassen tätig. Der Beitragssatz 2021 beträgt 0.15 % der AHV-Lohnsumme.
     
  • Erhöhung Beiträge Elternzulagen im Kanton Tessin
    Die Beiträge für die Elternzulagen im Kanton Tessin (APE ST TI / APE EI TI / APE GH TI) erhöhen sich 2021 von 0.12 % auf 0.15 % der AHV-Lohnsumme.
     
  • Erhöhung der Beiträge an den kantonalen Berufsbildungsfonds im Kanton Wallis (FFPP EI VS)
    Oben genannter Beitragssatz erhöht sich auf 0.096 % (0.095%) der Lohnsumme. Die zusätzlichen 0.001 % sind bei den Mitarbeitenden als Lohnabzug geltendzumachen.

 

Beiträge für Selbständigerwerbende (Vorjahreswerte in Klammern)

  • Eigenkapitalzins
    Der Eigenkapitalzins für das Jahr 2020 beträgt 0.00 % (2019: 0.00 %). Dies wird auch bei Ihrer nächsten Akontoanpassung oder bei der Verarbeitung einer definitiven Steuermeldung berücksichtigt.
  • Höherer Beitragssatz und höherer Mindestbeitrag
    Der AHV/IV/EO -Beitragssatz für Selbständigerwerbende erhöht sich durch den Vaterschaftsurlaub auf 10.00 % (9.95 %). Die sinkende Beitragsskala für Einkommen unter CHF 57‘400.00 (56‘900.00) wurde ebenfalls angepasst. Der Mindestbeitrag erhöht sich auf CHF 503.00 (CHF 496.00).

 

Beiträge für Nichterwerbstätige (Vorjahreswerte in Klammern)

  • Höherer Mindestbeitrag
    Der Mindestbeitrag ändert per 01.01.2021 auf CHF 503.00 (CHF 496.00).
  • Tiefere Beiträge an Familienzulagen im Kanton Thurgau
    Die Beiträge für die Familienzulagen im Kanton Thurgau reduzieren sich 2021 auf 34 % (42 %) der AHV-Beiträge.

 

Familienzulagen

Diese Informationen basieren auf dem Stand 01.12.2020 und werden laufend ergänzt, sollten weitere Kantone eine Erhöhung der Zulagen vorsehen. Die Beitragssätze 2021 für die Familienausgleichskasse werden wie bereits im Jahr 2020 anfangs Januar mittels separatem Schreiben bekannt gegeben.
» | Erhöhung der Familienzulagen ab 1. Januar 2021