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Meldung der Änderung für die Ausgleichskasse und / oder die Personalvorsorgestiftung

Ändert sich Ihr Zivilstand, ist ein Kind geboren oder ist eine versicherte Person verstorben, so ist die Spida AHV-Ausgleichskasse und / oder die Spida Personalvorsorgestiftung zu informieren.

Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse melden Sie uns mit einer Kopie des entsprechenden Dokuments und der Angabe der AHV-Nummer der leistungsbeziehenden Person.

Zivilstandsänderung

  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsurteil (mit rechtskräftigem Scheidungsdatum)

Geburt

  • Geburtsurkunde

Tod

  • Todesfallurkunde

Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse kann den Wegfall, die Herabsetzung oder die Erhöhung zugesprochener Leistungen zur Folge haben. Ebenfalls kann bei einer Geburt oder bei einem Todesfall ein (zusätzlicher) Leistungsanspruch entstehen, welchen wir nach Eingang des aufgeführten Dokuments prüfen werden.

Bitte vermerken Sie in Ihrer Mitteilung ob die Änderung für die Ausgleichskasse und / oder die Personalvorsorgestiftung bestimmt ist. Ihre Meldung nehmen wir gerne per E-Mail an info[at]spida.ch (unter Beilage der entsprechenden Dokumente) oder per Post an Spida Sozialversicherungen, Bergstrasse 21, 8044 Zürich, entgegen.