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Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel

Neben den monatlichen Renten zahlt die AHV/IV auch Hilflosenentschädigungen und Beiträge zu Hilfsmitteln aus. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier zusammengefasst:

Anspruch und Anmeldung
Die Hilflosenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Sie deckt die Kosten von Versicherten, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen bzw. um soziale Kontakte zu pflegen, die Hilfe Dritter benötigen oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind.

Die Hilflosenentschädigung melden Sie bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons mittels Antragsformular IV-Bezüger oder Antragsformular AHV-Bezüger an.

Die Ansätze der monatlichen Hilflosenentschädigung und weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern Hilflosenentschädigungen der IV und Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV.

Wegfall oder Sistierung der Hilflosenentschädigung
Der Anspruch, resp. der Ansatz der Hilflosenentschädigung hängt von Ihrem Aufenthaltsort ab.

Deshalb bitten wir Sie, der IV-Stelle Ihres Wohnkantons jegliche Wechsel Ihres Aufenthaltsortes (z.B. Heilanstalt oder Altersheim) zeitnah mitzuteilen. Wir werden anschliessend von der IV-Stelle über eine allfällige Anspruchsänderung informiert.

Arten von Hilfsmitteln für IV-Rentenbezüger
Als Leistungsbezüger der IV haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die Sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Selbstsorge oder für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt.

Hilfsmittel der IV werden neben dem privaten Alltag auch für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (z.B. Schuheinlagen) oder für einen Aufgabenbereich (z.B. als Hausfrau/Hausmann) zugesprochen.

Die Liste der Hilfsmittel reicht von Assistenzhunden und Gehhilfen bis hin zu Prothesen. Im Merkblatt Hilfsmittel der IV finden Sie die entsprechenden Listen je nach Einsatzbereich.

Eine Kostenübernahme können Sie mittels dem Anmeldeformular bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons beantragen.

Arten von Hilfsmitteln der AHV-Rentenbezüger
Auch im Rentenalter werden Hilfsmittel ausgerichtet. Falls Sie auf ein Hörgerät, einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, können Sie eine Kostenübernahme mittels dem Anmeldeformular bei der IV-Stelle Ihres Wohnkantons beantragen.

Eine Aufzählung der Hilfsmittel und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Hilfsmittel der AHV.