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Finanzieller Schutz im Todesfall

Was muss zu Lebzeiten geregelt werden? Was geschieht im Todesfall mit dem angesparten Vorsorgeguthaben? Antworten zu diesen Fragen und weitere Informationen finden Sie hier:

Verstorbene Versicherte haben zu Lebzeiten ab Alter 25 ein Altersguthaben angespart. Stirbt eine aktiv versicherte Person vor ihrem Altersrücktritt an den Folgen einer Krankheit, wird ein Todesfallkapital fällig.

Handlungsbedarf zu Lebzeiten:
Der Versicherte hat der Stiftung den Lebenspartner zu Lebzeiten schriftlich zu melden. Im Zeitpunkt des Todesfalls wird geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei mehreren Anspruchsberechtigten innerhalb eines Ranges wird das Todesfallkapital zu gleichen Teilen ausbezahlt. Durch schriftliche Mitteilung an die Stiftung kann der Versicherte die Aufteilung innerhalb eines Ranges nach Ermessen festlegen.

Todesfallkapital
Ein allfälliges krankheitsbedingtes Todesfallkapital wird unabhängig vom Erbrecht erbracht. Anspruch darauf haben die Hinterbliebenen nach folgender Rangordnung:

  • Ehegatte, bei dessen Fehlen;
  • die Person, die mit dem Verstorbenen in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz in den letzten fünf Jahren geführt hat, oder die für den Unterhalt eines oder mehreren gemeinsamen Kinder aufkommen muss, sowie natürliche Personen, für deren Unterhalt der Versicherte vor seinem Tod im erheblichen Masse aufgekommen ist, bei deren Fehlen;
  • die Kinder des Versicherten, bei deren Fehlen;
  • die Eltern, bei deren Fehlen;
  • die Geschwister, bei deren Fehlen;
  • übrige gesetzliche Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens auf 50% des Todesfallkapitals.

Das krankheitsbedingte Todesfallkapital entspricht dem beim Tod vorhandenen Altersguthaben zuzüglich zukünftige Altersgutschriften des Arbeitsnehmers ohne Zinsen bis zum ordentlichen Rücktrittsalter.

Bitt melden Sie den Todesfall telefonisch oder schriftlich bei der Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe.

Das Todesfallkapital wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Zahlungsangaben überwiesen.