Spida, zur Startseite

Sprachnavigation

schmuckelement

Ihr Kompass für Ihre berufliche Vorsorge

Einen wichtigen Überblick über Ihre persönliche Vorsorgesituation gibt Ihnen der „Persönliche Vorsorgeausweis“. Dieses Dokument erhalten Sie zu Jahresbeginn sowie bei einer Änderung Ihres Vorsorgeverhältnisses zugestellt.

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt:

Vorsorgeplan
Im aufgeführten Vorsorgeplan ist geregelt, welche Leistungen versichert sind und wie hoch die Beiträge sind. Zudem finden Sie darin weitere wichtige Informationen.

Versicherte Person
Hier finden Sie einerseits Angaben zu Ihrer Person aufgeführt. Andererseits sind die relevanten Lohnangaben ersichtlich:

Jahreslohn: mutmasslicher AHV-Jahreslohn.
Familienzulagen, Spesenentschädigungen und Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen, werden nicht berücksichtigt. Löhne aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitgebern, die nicht der Stiftung angeschlossen sind, werden nicht berücksichtigt.

Versicherter Jahreslohn:
Je nach Vorsorgeplan wird der Jahreslohn um den sogenannten Koordinationsabzug reduziert. Je nach Anschlussvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Spida wird der Koordinationsabzug mit dem Beschäftigungsgrad gewichtet.

Voraussichtliche Leistungen im Alter
Auf Basis des vorhandenen Altersguthabens wird berechnet, wie hoch Ihre Altersleistung voraussichtlich sein wird – unter der Annahme, dass der versicherte Lohn gleich bleibt und die zukünftige Verzinsung des Altersguthabens dem aufgeführten Zinssatz entspricht. Für die Prognose werden zwei verschiedene Szenarien bzw. Zinssätze angewendet: 2,5% für sämtliche aufgeführte Pensionierungsalter sowie 1,0% für das ordentliche Pensionsalter.

Je nach Vorsorgeplan ist ein Alterskapital oder eine Altersrente mit der Möglichkeit, diese ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, versichert.

Auf dem Ausweis finden Sie je nach Vorsorgeplan folgende Leistungen aufgeführt:

Voraussichtliches Altersguthaben oder einmaliges Alterskapital: hochgerechnetes Altersguthaben gemäss erwähnter Berechnungsweise.

Jährliche Altersrente
Wie sich genau die Altersrente berechnet, erfahren Sie hier. Die Höhe des massgebenden Umwandlungssatzes geht aus dem Vorsorgeplan hervor.

Einmalige Kapitalauszahlung
Voraussichtliches Guthaben, das nicht in Rentenform bezogen werden kann.

Altersguthaben
Der aufgeführte Totalbetrag entspricht dem Guthaben, über welches Sie zum entsprechenden Zeitpunkt verfügen. Der BVG-Teil ist Bestandteil des Totalbetrags und entspricht dem Guthaben, welches Sie nach den gesetzlichen Mindestbestimmungen nach BVG angespart haben.

Entwicklung Altersguthaben
Falls Ihr Ausweis per 1. Januar berechnet wurde (siehe Datum unterhalb des Titels), ist die Entwicklung Ihres Altersguthabens im vergangenen Jahr ersichtlich. Bei einem unterjährig erzeugten Ausweis wird die Entwicklung vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Berechnungsdatum angezeigt.

Der Zins wird auf dem Altersguthaben per Ende Vorjahr sowie auf den Einlagen und Rückzügen im laufenden Jahr berechnet.

Leistungen bei Invalidität und Tod
Die aufgeführten Leistungen werden fällig, sofern Sie invalid oder versterben sollten, und die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei einer Invalidität hängt die Höhe der Leistung, die effektiv zur Auszahlung gelangt, von der Höhe der Leistungen der 1. Säule sowie von anderen Sozialversicherungen ab.

Beiträge
Die Beiträge werden durch Sie und Ihren Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber leistet mindestens 50% der Beiträge.

Der Sparbeitrag wird Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben. Den Risikobeitrag sowie den Verwaltungskostenbeitrag benötigt die Stiftung, um Leistungsfälle sowie die Administration zu finanzieren.

Ihr persönlicher Beitrag wird Ihnen vom Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht.

Einkauf in die berufliche Vorsorge
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Das aufgeführte Einkaufspotenzial ist um den Betrag aus einem allfälligen Vorbezug für Wohneigentum bzw. einer Auszahlung infolge Ehescheidung reduziert.

Rückzahlungen infolge Scheidung sowie Bezüge aus einem Vorbezug für Wohneigentumsförderung sind vor einem ordentlichen Einkauf wieder in die Vorsorgeeinrichtung einzubringen.

Vorsorgeplan
Im aufgeführten Vorsorgeplan ist geregelt, welche Leistungen versichert sind und wie hoch die Beiträge sind. Zudem finden Sie darin weitere wichtige Informationen.

Versicherte Person
Hier finden Sie einerseits Angaben zu Ihrer Person aufgeführt. Andererseits sind die relevanten Lohnangaben ersichtlich:

Jahreslohn: mutmasslicher AHV-Jahreslohn.
Familienzulagen, Spesenentschädigungen und Lohnbestandteile, die nur gelegentlich anfallen, werden nicht berücksichtigt. Löhne aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitgebern, für die der GAV nicht Anwendung findet, werden nicht berücksichtigt.

Voraussichtliche Leistungen im Alter
Auf Basis des vorhandenen Altersguthabens wird berechnet, wie hoch Ihr Alterskapital voraussichtlich sein wird – unter der Annahme, dass der versicherte Lohn gleich bleibt und die zukünftige Verzinsung des Altersguthabens dem aufgeführten Zinssatz entspricht. Für die Prognose werden zwei verschiedene Szenarien bzw. Zinssätze angewendet: 2,5% für sämtliche aufgeführte Pensionierungsalter sowie 1,0% für das ordentliche Pensionsalter.

Altersguthaben
Der aufgeführte Totalbetrag entspricht dem Guthaben, über welches Sie zum entsprechenden Zeitpunkt verfügen.

Entwicklung Altersguthaben
Falls Ihr Ausweis per 1. Januar berechnet wurde (siehe Datum unterhalb des Titels), ist die Entwicklung Ihres Altersguthabens im vergangenen Jahr ersichtlich. Bei einem unterjährig erzeugten Ausweis wird die Entwicklung vom 1. Januar des laufenden Jahres bis zum Berechnungsdatum angezeigt.

Der Zins wird auf dem Altersguthaben per Ende Vorjahr sowie auf den Einlagen und Rückzügen im laufenden Jahr berechnet.

Leistungen bei Invalidität und Tod
Die aufgeführten Leistungen werden fällig, sofern Sie invalid oder versterben sollten, und die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beiträge
Die Beiträge werden durch Sie und Ihren Arbeitgeber finanziert. Der Arbeitgeber leistet 50% der Beiträge.

Der Sparbeitrag wird Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben. Den Risikobeitrag benötigt die Stiftung, um Leistungsfälle zu finanzieren.

Ihr persönlicher Beitrag wird Ihnen vom Arbeitgeber vom Lohn in Abzug gebracht.

Einkauf in die berufliche Vorsorge
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Das aufgeführte Einkaufspotenzial ist um den Betrag aus einem allfälligen Vorbezug für Wohneigentum bzw. einer Auszahlung infolge Ehescheidung reduziert.

Rückzahlungen infolge Scheidung sowie Bezüge aus einem Vorbezug für Wohneigentumsförderung sind vor einem ordentlichen Einkauf wieder in die Vorsorgeeinrichtung einzubringen.