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Der IK-Auszug: die Grundlage Ihrer AHV/IV-Rente

Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto (IK) bei der AHV. Darin sind sämtliche in der Schweiz deklarierten Erwerbseinkommen und die Beitragszeiten aufgeführt. Diese Einträge bilden die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Fehlende Jahre, sogenannte Beitragslücken, können zu einer Rentenkürzung führen.

Einkommen, die im laufenden Jahr erzielt wurden, sind auf dem Kontoauszug noch nicht eingetragen. Bei  Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen erfolgt der Eintrag erst nach Eingang der definitiven Steuermeldung.

Im Erklärvideo erfahren Sie in wenigen Minuten das Wichtigste zum individuellen Konto

Bestellung IK-Kontoauszug

Wenn Sie überprüfen möchten, ob Ihre Beitragsdauer lückenlos ist, können Sie kostenlos einen Auszug aus Ihrem individuellen Koto beantragen.

Ihr IK-Kontoauszug ist vertraulich. Die Bestellung des Kontoauszugs kann nur auf schriftliches Verlangen von Ihnen persönlich oder Ihrem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)