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Bezahlter Urlaub bei Geburt eines Kindes

Erwerbstätige Frauen und Männer haben bei Geburt eines Kindes den Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Anspruchsvoraussetzungen

Als erwerbstätige Mutter haben Sie für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung in Form von 80% des ausfallenden Lohnes (maximal CHF 196.00 pro Tag). Nimmt die Mutter die Arbeit früher wieder auf, endet der Anspruch vorzeitig. Damit diese Entschädigung ausbezahlt werden kann, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind in den neun Monaten vor der Geburt in der Schweiz bei der AHV/IV/EO versichert gewesen.
  • Innerhalb dieser Zeitspanne sind Sie während mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt sind Sie Arbeitnehmerin, Selbständigerwerbende oder Taggeldbezügerin.

Den Antrag auf die Mutterschaftsentschädigung wollen Sie uns bitte über Ihren Arbeitgeber einreichen.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über die Mutterschaftsentschädigung.

Anspruchsvoraussetzungen

Als erwerbstätiger Vater (die Anerkennung muss vorliegen) haben Sie ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub, frei wählbar innerhalt von 6 Monaten ab der Geburt des Kindes, in Form von 80% des ausfallenden Lohnes (maximal CHF 196.00 pro Tag). Damit diese Entschädigung ausbezahlt werden kann, müssen Sie folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Sie sind in den neun Monaten vor der Geburt in der Schweiz bei der AHV/IV/EO versichert gewesen.
  • Innerhalb dieser Zeitspanne sind Sie während mindestens fünf Monate erwerbstätig gewesen.
  • Zum Zeitpunkt der Geburt sind Sie Arbeitnehmer, Selbständigerwerbender oder Taggeldbezüger.

Den Antrag auf den Vaterschaftsurlaub wollen Sie uns bitte über Ihren Arbeitgeber einreichen. Das entsprechende Anmeldeformular wird anfangs 2021 hier hinterlegt.

Die Anpassung im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung (EOG) sowie die notwendigen Verordnungsbestimmungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. 

» | Merkblatt-Vaterschaftsentschädigung