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Finanzieller Schutz im Konkubinat

Für den Fall, dass Sie ohne Trauschein mit einer anderen Person gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts zusammenleben und / oder einer Partnerschaft führen, bestehen in der 1. und 2. Säule sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Diese sind für die Vorsorgeplanung von grosser Bedeutung.

Für die Partnerin bzw. den Partner besteht im Konkubinat keine finanzielle Absicherung im Rahmen der AHV.

Pensionskassen steht es frei, einen Vorsorgeschutz für Konkubinatspaare anzubieten. Die Personalvorsorgestiftung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Lebenspartnerrente und / oder ein Todesfallkapital für den hinterlassenen Lebenspartner. Die Details finden Sie hier.

Pensionskassen steht es frei, einen Vorsorgeschutz für Konkubinatspaare anzubieten. Die Stiftung Alterssparkonten gewährt unter bestimmten Voraussetzungen ein Todesfallkapital für den hinterlassenen Lebenspartner. Die Details finden Sie hier.