Stiftung Alterssparkonten Isoliergewerbe
Beiträge
Gemäss den GAV-Bestimmungen werden auf dem AHV-Jahreslohn folgende Beiträge für alle zu versichernden Personen im Alter 25 bis 65 erhoben:
- 1,86% als Sparbeitrag
- 0,14% als Risikobeitrag
- 0,20% als Verwaltungskostenbeitrag
Die Beiträge werden je zu 50% durch Sie als versicherte Person sowie durch Ihren Arbeitgeber finanziert.
Die Sparbeiträge werden Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und jährlich nachschüssig verzinst. Die Risikobeiträge benötigt die Stiftung zur Finanzierung von Leistungen bei Invaliditäts- und Todesfällen. Der Verwaltungskostenbeitrag dient der Finanzierung der Verwaltungskosten.
Einkäufe
Viele Versicherte verfügen über ein Einkaufspotenzial, da sie nicht ab Alter 25 mit dem gleichen Lohn wie heute versichert sind. Das Einkaufspotenzial entspricht dem maximal möglichen Guthaben gemäss Vorsorgeplan abzüglich des vorhandenen Altersguthabens. Im Umfang des Einkaufspotenzials können Sie – steuerbegünstigt – Einzahlungen zur Erhöhung des persönlichen Altersguthabens und somit zur Verbesserung der zukünftigen Altersleistungen vornehmen.
Die geleistete Zahlung bleibt in der Stiftung gebunden und kann nur in besonderen Fällen, z.B. für die Wohneigentumsförderung, frühzeitig bezogen werden. Zu beachten ist eine dreijährige Sperrfrist nach der geleisteten Einzahlung.
Bitte nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf.
Vorsorgeplan
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