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Beiträge

Die Beiträge berechnen sich in Prozenten des versicherten Lohnes. Die Höhe ist im Vorsorgeplan gemäss Ihrem Vorsorgeausweis festgehalten. Mindestens die Hälfte der Beiträge wird vom Arbeitgeber finanziert. Ihren Anteil zieht Ihr Arbeitgeber in der Regel bei jeder Lohnzahlung ab.

Der Gesamtbeitrag setzt sich aus den Beiträgen für den Spar- und den Risikoteil zusammen, zuzüglich den Verwaltungskosten. Die Sparbeiträge werden Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben und jährlich nachschüssig verzinst. Die Risikobeiträge benötigt die Stiftung zur Finanzierung von Leistungen bei Invaliditäts- und Todesfällen.

Einkäufe

Viele Versicherte verfügen über ein Einkaufspotenzial, da sie nicht ab Alter 25 mit dem gleichen Lohn wie heute versichert sind. Das Einkaufspotenzial entspricht dem maximal möglichen Guthaben gemäss Vorsorgeplan abzüglich des vorhandenen Altersguthabens. Im Umfang des Einkaufspotenzials können Sie – steuerbegünstigt – Einzahlungen zur Erhöhung des persönlichen Altersguthabens und somit zur Verbesserung der zukünftigen Altersleistungen vornehmen.

Die geleistete Zahlung bleibt in der Stiftung gebunden und kann nur in besonderen Fällen, z.B. für die Wohneigentumsförderung, frühzeitig bezogen werden. Zu beachten ist eine dreijährige Sperrfrist nach der geleisteten Einzahlung. Im Todesfall werden die geleisteten Zahlungen als Todesfallkapital ausgerichtet.

Bitte reichen Sie uns bei Interesse die „Erklärung der versicherten Person zum Einkauf“ ein. Ist ein Einkaufspotenzial vorhanden, teilen wir Ihnen schriftlich die Höhe sowie die Zahlungsmodalitäten mit.

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