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Barauszahlung Ihres angesparten Guthabens

Bei der Stiftung Alterssparkonten handelt es sich um ein Vorruhestandsmodell des Isoliergewerbes. Sie erwerben ein Guthaben, das Ihre vorzeitige Pensionierung ermöglichen soll und zu diesem Zeitpunkt an Sie überwiesen wird. Selbstverständlich können Sie auch bis Alter 65 arbeiten, so dass das Guthaben dann ausbezahlt wird.

Sie haben Anspruch auf Ihr angespartes Guthaben zum Zeitpunkt, wenn das Arbeitsverhältnis und somit auch Ihr Vorsorgeverhältnis enden, frühestens ab Alter 58. Das Guthaben wird nach Beendigung des Vorsorgeverhältnisses fällig und in Kapitalform ausbezahlt.

Die Höhe des Kapitals bestimmt sich nach dem jeweils geltenden Reglement zum Zeitpunkt der Pensionierung.

Ordentliche Pensionierung (Alter 65)
Sie brauchen nichts zu unternehmen. Sie erhalten von uns 2 bis 3 Monate vor der Pensionierung ein Schreiben mit einem Formular zugestellt.

Vorzeitige Pensionierung (ab Alter 58)
Bitte stellen Sie uns 1 bis 3  Monate vor der Pensionierung das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zu.

Die Höhe der voraussichtlichen Altersleistungen können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen, den Sie jährlich von der Stiftung erhalten.

Wenn Sie davon ausgehen, dass sich Ihr Lohn in Zukunft massgeblich verändert (z.B. bei einer Änderung des Arbeitspensums) oder Sie innerhalb von wenigen Jahren eine vorzeitige Pensionierung planen, können Sie uns gerne kontaktieren.

Kapitalleistungen werden unabhängig vom übrigen Einkommen besteuert.

Bei Wohnsitz im Ausland wird ein Quellensteuerabzug je nach Land des Wohnsitzes und Art der Leistung (Rente / Kapital) erhoben. Weitere Informationen, z.B. über die Rückforderung, finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts Zürich.

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach der Pensionierung bzw. nach Erhalt der Zahlungsangaben.