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Etablierte Organisation und effiziente Abwicklung

Die Stiftung Alterssparkonten blickt auf eine erfolgreiche und erfreuliche Entwicklung: Dank dem Engagement der Sozialpartner im Stiftungsrat und hochwertigen Partnerschaften konnte ein sehr gut funktionierendes und finanziell robust aufgestelltes Vorruhestandsmodell etabliert werden. Sowohl für die Betriebe wie auch die Versicherten ergibt sich ein doppeltes Plus: Dank den überdurchschnittlichen Anlagerenditen sind bisher keine Verwaltungskosten erhoben worden, die Betriebe profitieren zudem von der effizienten Abwicklung und die die Versicherten von der attraktiven Verzinsung ihrer Sparkonti.

Auf Basis der GAV-Bestimmungen des Isoliergewerbes und der Allgemeinverbindlicherklärung zeichnet die Stiftung verantwortlich für die Umsetzung des Vorruhestandsmodells der Branche. Für jeden Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin ab Alter 25 wird ein Sparkonto geführt, welches durch Beiträge geäufnet und verzinst wird. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen durch den Betrieb und die Arbeitnehmenden finanziert. Neben einem Sparbeitrag von total 1,86% des massgebenden AHV-Lohnes werden zusätzlich total 0,14% zur Finanzierung von Leistungen bei Invalidität und Tod erhoben. Zur Deckung der Verwaltungkosten wird ein Verwaltungskostenbeitrag von 0.2% des AHV-Jahreslohnes erhoben.

Sämtliche Arbeitgebende des Isoliergewerbes sind verpflichtet, für die Arbeitnehmenden gemäss den GAV-Bestimmungen Beiträge in die Stiftung einzuzahlen. Ein Betrieb kann einzig davon befreit werden, wenn dieser über eine ausgebaute berufliche Vorsorgelösung verfügt und ein entsprechender Antrag zur Befreiung von der Paritätischen Landeskommission gutgeheissen wird.

Die Versicherten erhalten zum Zeitpunkt der vorzeitigen oder ordentlichen Pensionierung das angesparte Guthaben bar ausbezahlt. Bei einem Austritt (z.B. infolge Wechsel in eine andere Branche oder Verlassen der Schweiz) besteht Anspruch auf eine Austrittsleistung in Höhe des vorhandenen Guthabens. Zu Jahresbeginn erhalten die Versicherten einen Vorsorgeausweis, welcher u.a. das vorhandene Guthaben aufzeigt.

Der Stiftungsrat wird von den GAV-Vertragsparteien bestimmt und setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretenden der Arbeitgebenden sowie der Arbeitnehmenden zusammen. Für die administrative Durchführungen zeichnen die Spida Sozialversicherungen verantwortlich.

Die Sparkonti werden von der Stiftung treuhänderisch und im Rahmen der BVG-Bestimmungen angelegt. Damit ausreichend Sicherheit besteht, wird eine Wertschwankungsreserve gebildet.

Jährlich findet eine Revision statt. Die Stiftung erstattet zudem jährlich Bericht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Dank den erfreulichen Renditen in den letzten Jahren sowie dank des per 01.01.2024 eingeführten Verwaltungskostenbeitrags steht die Stiftung Alterssparkonten auf einem finanziell gesunden Fundament und bietet den Arbeitgebenden wie auch den Versicherten das Vorruhestandsmodell zu vorteilhaften Bedingungen an.

Stiftungsrat

Hartmut Bachmann | Präsident, Arbeitgebervertreter | ISOLSUISSE  

Yannick Egger | Vizepräsident, Arbeitnehmervertreter | Unia

Vincenzo Giovannelli | Arbeitnehmervertreter | Unia

Urs Hofstetter | Arbeitgebervertreter | ISOLSUISSE

 

Geschäftsführung

Niklaus Jung | Spida Sozialversicherungen

 

Administrative Durchführung

Spida Sozialversicherungen

 

Experte für berufliche Vorsorge

Dr. Dietmar Praehauser  | Libera AG, Zürich (Vertragspartner)
 

Revisionsstelle

OBT AG
 

Aufsicht

BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS), Zürich

Die Stiftung untersteht dem Obligationenrecht und dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Rahmen der überobligatorischen Bestimmungen. Sie zeichnet sich durch klare und einfach verständliche Strukturen aus. Das Vorsorgereglement und der Vorsorgeplan stützen auf die massgebenden GAV-Bestimmungen ab.

Die verantwortlichen Personen und beauftragten Institutionen unterzeichnen jährlich eine Erklärung betreffend die Einhaltung der Integritäts- und Loyalitätsbestimmungen gemäss ASIP-Charta. Die Erklärungen werden von der Revisionsstelle geprüft.