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Rentenerhöhung

Erhöhung der AHV/IV Renten per 1. Januar 2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 entschieden, die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen. Die Anpassung erfolgt gemäss dem gesetzlichen Mischindex und führt zu einer Erhöhung um 2,9 %. Per 1. Januar 2025 steigt dadurch die monatliche Minimalrente der AHV/IV von CHF 1'225 auf CHF 1'260, während die Maximalrente von CHF 2'450 auf CHF 2'520 erhöht wird (gültig bei voller Beitragsdauer).