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Neuigkeiten Corona-Erwerbsersatz

Besonders gefährdete Personen

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 mittgeteilt, dass neu auch für besonders gefährdete Personen eine Erwerbsersatzentschädigung beantragt werden kann.

Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Corona-Erwerbsersatzentschädigung als „besonders gefährdete Person“ sind folgende:

  • Die Erwerbstätigkeit muss unterbrochen werden, weil aus organisatorischen oder aus technischen Gründen die Arbeit nicht im Homeoffice verrichtet werden kann.
  • Ein ärztliches Attest muss bei der Anmeldung beigelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass es sich um eine „besonders gefährdete Person“ handelt.

Der Anspruchsbeginn für die Entschädigung beginnt frühestens ab dem 18. Januar 2021 und endet sobald die Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen wird oder spätestens am 28. Februar 2021. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens.

Das Online-Anmeldeformular werden wir - so rasch wie möglich - hier aufschalten. Bis dahin bitten wir Sie um Geduld, vielen Dank.

Ausbau Härtefallhilfe

Die Unterstützung der Härtefälle wird ausgebaut. Die Verantwortung und Zuständigkeit liegt bei den Kantonen (nicht bei der Ausgleichskasse).