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Neuigkeiten Corona-Entschädigung

Aufgrund den jüngsten Bundesratsentscheiden wurden grundsätzlich sämtliche Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie Covid-19 und somit auch folgende Leistungen ab dem 17. Februar 2022 gestrichen:

  • Entschädigung infolge Ausfall der Fremdbetreuung
  • Entschädigung infolge Veranstaltungsverbot
  • Entschädigung infolge Betriebsschliessung
  • Entschädigung infolge erheblicher Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen

Die Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche wurden ebenfalls angepasst. Die Leistungen können neu spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach deren Aufhebung geltend gemacht werden und nicht bis zum 31. März 2023 wie ursprünglich vorgesehen. Sämtliche Anträge für Leistungen aus der Covid-19 Verordnung müssen also spätestens bis und mit am 31. Mai 2022 bei uns eingegangen sein.