Neuigkeiten Corona-Entschädigung
Infolge der Bundesratssitzung wurde beschlossen, dass ab 17. Februar 2022 kein Anspruch mehr auf folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigung besteht:
Erwerbsausfall betreffend Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit sowie ausgefallener Fremdbetreuung.
Eine Ausnahmeregelung besteht jedoch für besonders gefährdete Personen, diese haben weiterhin bis zum 31. März 2022 Anspruch auf eine Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Ausserdem davon ausgenommen bis zum 30. Juni 2022 sind Personen, welche im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit durch die Massnahmen betreffend der Bekämpfung der Covid-19-Epidemie eingeschränkt ist.
Ab 1. April 2022 endet die Covid-19-Verordnung besondere Lage, danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.