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Neuigkeiten Corona-Entschädigung

Neuigkeiten Corona-Entschädigung

Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament die Verlängerung des Art. 15 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) bis 31. Dezember 2022 beschlossen. Folglich hat der Bundesrat am 17. Dezember 2021 auch die Geltungsdauer der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall angepasst. Sämtliche Leistungsarten werden bis und mit am 31. Dezember 2022 (namentlich Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung infolge Schulschliessung, Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung) verlängert.

Der Bundesrat hat zudem am 17. Dezember 2021 beschlossen, die Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen bis zum 31. März 2022 zu verlängern.

Sämtliche Ansprüche vom 17. September 2020 – 31. Dezember 2022 müssen bis spätestens am 31. März 2023 geltend gemacht werden.