Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Vorlage Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) angenommen. Das beschlossene Massnahmenpaket beinhaltet eine Vereinheitlichung des Referenzalters (bisher „ordentliches Rentenalter“ genannt) von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.
Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt. Nach den aktuellen Erkenntnissen tritt die Reform per 1. Januar 2024 in Kraft. Bis Ende 2023 ergeben sich keine Änderungen.
Die Vorbereitungsarbeiten für das Inkrafttreten der AHV-Reform sind am Laufen. Die damit verbundenen Umsetzungsarbeiten werden jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu vielen Punkten gibt es noch keine konkreten Angaben. Aktuell sind die Verordnungsbestimmungen im Entwurfsstadium und müssen zu gegebener Zeit vom Bund abgenommen werden.
Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen.