Erhöhung der Mindestansätze ab 1. Januar 2025
Erstmals seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen im Jahr 2009 werden die Mindestbeträge der Familienzulagen an die Teuerung angepasst. Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende neue Ansätze:
- Kinderzulage: Erhöhung von CHF 200.00 auf CHF 215.00 pro Monat
- Ausbildungszulage: Erhöhung von CHF 250.00 auf CHF 268.00 pro Monat
Diese Mindestansätze sind schweizweit verbindlich. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, höhere Beträge festzulegen.
Eine Übersicht der bereits beschlossenen Änderungen in den Kantonen finden Sie hier.
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