Ab 3. Februar 2022 werden die Quarantäne und die Homeoffice-Pflicht aufgehoben.
Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung abgeändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Dafür bleibt Homeoffice eine wirksame Massnahme. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin.
Die Kontaktquarantäne wird erstmals seit Beginn der Krise vollständig aufgehoben. Der Bundesrat hat sie am 12. Januar 2022 bereits verkürzt und auf Personen im gleichen Haushalt beschränkt. Wegen der sehr hohen Ansteckungszahlen hat die Kontaktquarantäne an Bedeutung verloren. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen der Corona-Entschädigung infolge Kontaktquarantäne aufgehoben.
Die beiden Massnahmen gelten ab 3. Februar 2022. Der Anspruch auf Corona-Entschädigung bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Entschädigung infolge Quarantäne entstehen. Mit der neuen Verordnung werden sämtliche von den Kantonen angeordneten Quarantänen am 3. Februar 2022 aufgehoben.