Die Spida AHV-Ausgleichskasse zahlt Verwaltungskostenbeiträge zurück
Eine erfreuliche Nachricht: Die Spida AHV-Ausgleichskasse erstattet ihren angeschlossenen Arbeitgebenden einen erheblichen Teil der im Jahr 2024 erhobenen AHV-Verwaltungskostenbeiträge zurück – rund 45 Prozent.
Dank der intensiven Nutzung unserer Plattform connect durch unsere Kundinnen und Kunden ist es uns gelungen, Automatisierungen gezielt voranzutreiben. Dadurch konnten wir unsere Prozesse nachhaltig optimieren – was in den vergangenen Jahren dazu führte, dass die Einnahmen aus den AHV-Verwaltungskostenbeiträgen unsere tatsächlichen Aufwände überstiegen.
Der AHV-Vorstand der Spida hat aus diesem Grund beschlossen, die entstandenen Überschüsse in Form einer Rückerstattung auszuschütten. Als nicht gewinnorientierte Organisation kennen wir keine Aktionäre und somit erfolgt die Ausschüttung direkt an unsere Kundinnen und Kunden.
Eine Rückerstattung im Dezember 2025 erhalten alle Arbeitgebenden, die kumulativ folgende Bedingungen erfüllen:
- Im Kalenderjahr 2024 höchstens zwei Mahnungen erhalten
- Keine Betreibung im Jahr 2024
- Bestehende Kundenbeziehung zur Spida über den 31.12.2025 hinaus
- Rückerstattungsbetrag von über CHF 50.00
Die Anforderungen im Bereich der Sozialversicherungen wachsen kontinuierlich. Umso mehr setzen wir bei der Spida auch in Zukunft auf höchste Qualität in unserer Arbeit. Unseren Kundinnen und Kunden sagen wir an dieser Stelle für ihre Treue herzlichen Dank.