13. AHV-Rente
Das Schweizer Stimmvolk hat die Initiative für eine 13. AHV-Rente am 3. März 2024 angenommen. Ab dem Jahr 2026 werden Altersrentnerinnen und Altersrentner Anspruch auf eine 13. Altersrente haben.
Das Bundesparlament und der Bundesrat müssen nun das AHV-Gesetz und die AHV-Verordnung anpassen und ergänzen. Erst danach werden die genauen Ausführungsbestimmungen und Weisungen für die Ausgleichskassen festgelegt. Deshalb können wir Ihnen jetzt noch keine detaillierten Auskünfte erteilen.
Was müssen AHV-Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?
Nichts. Die 13. AHV-Rente wird Ihnen automatisch ausbezahlt, sobald die Ausführungsbestimmungen in Kraft sind.
Weitere Informationen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert ebenfalls über den Stand der Umsetzung.