Mutterschaftsentschädigung für meine Mitarbeiterinnen
Die Erwerbsersatzordnung bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht und Mutterschaft.
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub in Form einer Mutterschaftsentschädigung.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular. Dieses können Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und uns anschliessend ausgedruckt und unterzeichnet zusenden oder ganz bequem via connect übermitteln.
Allgemeine Informationen zur Mutterschaftsentschädigung
Während 14 Wochen (96 Tage) werden 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 196.00 pro Tag, entschädigt. Die Mutterschaftsentschädigung ist der AHV-Beitragspflicht unterstellt, die entsprechenden Abzüge werden vor der Auszahlung vorgenommen.
Detaillierte Fachinformationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen. An Kundenseminaren oder im Austausch mit Ihrer Kundenbetreuerin/Ihrem Kundenbetreuer sind wir gerne für Sie da.