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Mutterschaftsentschädigung für meine Mitarbeiterinnen

Die Erwerbsersatzordnung bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht und Mutterschaft.

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub in Form einer Mutterschaftsentschädigung.

Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular im connect. Sollten Sie keinen connect-Zugang haben, dann können Sie das Anmeldeformular in Papierform abfüllen und uns einreichen.

Allgemeine Informationen zur Mutterschaftsentschädigung

Während 14 Wochen (96 Tage) werden 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal CHF 220.00 pro Tag, entschädigt. Die Mutterschaftsentschädigung ist der AHV-Beitragspflicht unterstellt, die entsprechenden Abzüge werden vor der Auszahlung vorgenommen.

Detaillierte Fachinformationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen. An Kundenseminaren oder im Austausch mit Ihrer Kundenbetreuerin/Ihrem Kundenbetreuer sind wir gerne für Sie da.