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Erwerbsersatzentschädigung für meine Mitarbeitenden

Wer in der Schweizer Armee, im Zivilschutz, Rotkreuzdienst, Zivildienst oder an eidgenössischen und kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen Dienst leistet, hat Anspruch auf eine Erwerbsaufallentschädigung (EO).

Arbeitgebende leisten die Lohnfortzahlungspflicht gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Bitte beachten Sie, dass die Pensionskassenbeiträge während einem Militär- oder Ersatzdienst auf dem vollen Lohn anfallen.

Jede dienstleistende Person erhält am Ende des Dienstes eine EO-Anmeldung, füllt den Punkt B aus und reicht sie Ihnen weiter. Sie vervollständigen die Angaben unter Punkt C und stellen uns die EO-Anmeldung (im Original) zur Berechnung und Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung zu.

Die Grundentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich allfälliger EO-Kinderzulagen. Die Gesamtentschädigung darf das durchschnittliche vordienstliche Erwerbseinkommen nicht übersteigen, maximal werden CHF 275.00 vergütet. Rekruten haben grundsätzlich Anspruch auf eine Tagesentschädigung über CHF 69.00.

Die EO-Leistung ist der AHV-Beitragspflicht unterstellt, die entsprechenden Abzüge werden vor der Auszahlung vorgenommen.

Detaillierte Fachinformationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Der Sozialfonds EIT.swiss (SF) ergänzt die gesetzliche Erwerbsausfallentschädigung für Arbeitgeber, welche Mitglied beim EIT.swiss-Verband sind. Die Leistungen unterstehen ebenfalls der AHV-Beitragspflicht und sind zusätzlich UVG-pflichtig, da es sich um freiwillige Leistungen handelt. Für die Anmeldung wird kein zusätzliches Formular benötigt.

Im Leistungskatalog finden Sie die detaillierten Leistungen.