Zivilstandsänderung für meine Mitarbeitende
Bezieht Ihr Mitarbeitender Familienzulagen oder ist in der 2. Säule bei der Spida versichert, benötigen wir bei Zivilstandsänderungen eine schriftliche Meldung. So können wir die entsprechenden Leistungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Folgende Änderungsmeldungen werden benötigt:
Wenn sich die Familie Ihres Mitarbeitenden trennt oder es zur Scheidung kommt, melden Sie uns dies bitte innert 10 Arbeitstagen. Der Anspruch auf Familienzulagen muss erneut geprüft werden. Reichen Sie uns bitte im Scheidungsfall eine Kopie des Scheidungsurteils ein und melden Sie uns in jedem Fall, bei welchem Elternteil die Kinder wohnhaft sind. Im connect können Sie uns die Angaben online übermitteln, indem Sie in der Mitarbeiterübersicht den entsprechenden Mitarbeitenden anwählen, auf die drei Punkte rechts oben (Mitarbeiterdetails) anklicken und anschliessend mit „Personalien ändern“ fortfahren.
Heiratet ein Mitarbeitender von Ihnen, so ist das zivile Heiratsdatum der Spida Personalvorsorgestiftung mitzuteilen. Anhand Ihrer Meldung kann das vorhandene Sparguthaben per Heiratszeitpunkt festgehalten werden. Dies ist wichtig für allfällige spätere Berechnungen. Die Heiratsmeldung können Sie uns schriftlich oder über connect bekannt geben.
Heiratet ein Mitarbeiter von Ihnen, so ist das zivile Heiratsdatum der Stiftung Alterssparkonten mitzuteilen. Anhand Ihrer Meldung kann das vorhandene Sparguthaben per Heiratszeitpunkt festgehalten werden. Dies ist wichtig für allfällige spätere Berechnungen. Die Heiratsmeldung können Sie uns schriftlich oder über connect bekannt geben.