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Neue Adresse melden

Melden Sie uns bitte Adressänderungen von Familienzulagen-Bezügern innerhalb von 10 Arbeitstagen. Dies kann beispielsweise bei einem Umzug Ihres Mitarbeitenden infolge Trennung bzw. Scheidung sein. Ebenso benötigen wir Ihre Meldung bei einem Umzug der ganzen Familie in einen anderen Kanton. Der Anspruch auf Familienzulagen muss in den obgenannten Fällen erneut geprüft werden.

Bitte teilen Sie uns die Änderung schriftlich mit oder über unser Onlinekundenportal connect. Wählen Sie im connect den betreffenden Mitarbeitenden in der Mitarbeiterübersicht an, klicken Sie auf die drei Punkte rechts oben (Mitarbeitendendetails) und mutieren Sie die Anschrift, indem Sie mit dem Feld „Kontaktdaten ändern“ fortfahren.