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Abmeldung von Mitarbeitenden

Treten Mitarbeitende aus Ihrem Unternehmen aus oder sind sie aus einem anderen Grund nicht mehr versichert, so bitten wir Sie um eine Meldung innerhalb von 30 Tagen. Dadurch verhindern Sie nachträgliche Rückforderungen von Leistungen.

Senden Sie uns die Austrittsmeldung für die betreffende Mitarbeitenden oder melden Sie uns den Austritt ganz bequem über unser Onlinekundenportal connect. In der Rubrik „Mitarbeitende“ und „Mitarbeitende abmelden“ können Sie mehrere Austritte gleichzeitig online übermitteln.

Bitte beachten Sie, dass in der AHV eine Mitarbeitermutation nicht automatisch die AHV-Akontolohnanpassung bedeutet. Häufig gleichen sich die Ein- und Austritte während einem Jahr aus und die gesamtbetriebliche Lohnsumme bleibt unverändert. Sollte sich Ihre gesamtbetriebliche Lohnsumme jedoch wesentlich ändern, so bitten wir Sie, eine separate Akontoanpassung vorzunehmen. Im connect können Sie dies in der Rubrik „Lohnmeldung“ unter „Akontogrundlagen ändern“ vornehmen.

Dank Ihrer Austrittsmeldung in der AHV können wir auch allfällige Familienzulagen rechtzeitig einstellen, damit Sie keine rückwirkende Rückforderung erhalten.

Sollten die Zulagen jedoch gemäss der Anspruchskonkurrenz aus einem anderen Grund eingestellt werden, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich oder über connect mitzuteilen. Im connect gehen Sie hierfür auf die Mitarbeiterdetails des entsprechenden Mitarbeitenden und wählen im Abschnitt „Familie & Familienzulagen (FZ)“ per Rechtsklick den Befehl „Beenden FA-Leistung Bezüger“. In diesem Fall können wir den Anspruch auf Familienzulagen rechtzeitig beenden, obwohl die versicherte Person nicht ausgetreten ist (z.B. wenn anderer Elternteil den Erstanspruch hat).

Ein Austritt aus der Spida Personalvorsorgestiftung erfolgt auf den Tag genau. Melden Sie uns Austritte mit dem Formular oder über unser Onlinekundenportal connect. Ein Austritt ist ebenfalls zu melden, wenn der Lohn für längere Zeit unter die Eintrittsschwelle sinkt.

Bitte in folgenden Situationen keine Austrittsmeldung vornehmen:

  • Ende des Anstellungsverhältnisses infolge Erreichen des Referenzalters: Die Rentenanmeldung ist durch die versicherte Person einzureichen. Sie müssen hier nichts unternehmen.
  • Wünschen Ihre Mitarbeitenden eine vorzeitige Pensionierung, so benötigen wir deren Anmeldung. Eine  Austrittsmeldung Ihrerseits erübrigt sich.

Sind Ihre Mitarbeitenden teilweise oder ganz arbeitsunfähig, so kann ein Anspruch auf Befreiung der Beitragszahlungen bestehen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrer Kundenbetreuerin bzw. Ihrem Kundenbetreuer auf.

Ausgetretene Mitarbeitende sind für die Risiken Tod und Invalidität für einen Monat nach dem Austritt weiterversichert, sofern sie in dieser Zeit nicht in ein neues Vorsorgeverhältnis eingetreten sind.

Melden Sie uns die Austritte mit dem Formular oder über unser Onlinekundenportal connect. Endet das Anstellungsverhältnis infolge Erreichen des Referenzalters, so benötigen wir keine Austrittsmeldung.

Ausgetretene Mitarbeitende sind für die Risiken Tod und Invalidität für einen Monat nach dem Austritt weiter versichert, sofern sie in dieser Zeit nicht in ein neues Vorsorgeverhältnis eingetreten sind.