Jährliche Lohnmeldung
Die definitive AHV-Lohnsumme geht aus Ihrer jährlichen Lohnmeldung hervor. Diese müssen Sie uns bis spätestens 30. Januar des Folgejahres einreichen. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten, sind bei einer Differenzrechnung die Verzugszinsen mit dem Zinsenlauf ab 1. Januar zu bezahlen. Aufgrund der jährlichen Lohnmeldung ermitteln wir die definitiven Beiträge:
- Sind die definitiven Beiträge tiefer als die Akontozahlungen, erhalten Sie die Differenz zurück.
- Sind die definitiven Beiträge höher als die Akontozahlungen, stellen wir die Differenz in Rechnung. Diese Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Tiefere Verwaltungskosten dank elektronischer Abwicklung via connect oder ELM
Reichen Sie uns Ihre jährliche Lohnmeldung ganz bequem via connect oder ELM ein. Nutzen Sie gleichzeitig den elektronischen Postversand im connect, so profitieren Sie vom tiefen Verwaltungskostensatz. Kontaktieren Sie bitte Ihre Kundenbetreuerin / Ihren Kundenbetreuer, falls Sie einen connect-Zugang benötigen.
Für die korrekte Übermittlung Ihrer Lohndaten via ELM erfassen Sie bitte folgende Werte (Versicherungsprofil) in Ihrer Lohnbuchhaltung:
- AHV-Ausgleichskassennummer: 079.000
- Nummer Familienausgleichskasse: 079.000
- Ihre Mitgliedernummer: 12345.00 (Beispielnummer)
In connect erfassen Sie die Daten online mit Klick auf die Aufgabe „Lohnmeldung“. Ihre gemeldeten Mitarbeitenden sind bereits vorausgefüllt. Sie ergänzen lediglich noch die Lohndetails pro Mitarbeitende. In der letzten Maske „Rekapitulation“ können Sie zudem auch geänderte Akontolohnsummen für das neue Jahr melden. Nach Ihrer Übermittlung erhalten Sie umgehend einen Beleg, dass die Löhne erfolgreich deklariert wurden.
Mitglieder der Verbände EIT.swiss und suissetec können die Absenzen nach GAV mit unserer separaten Excelvorlage (EIT.swiss / suissetec) einreichen. Die Übermittlung ist als Anhang in der connect-Lohnmeldung unter Absenzentschädigung und Beilagen möglich. Bitte nutzen Sie für die Meldung Ihrer Absenzen lediglich die dafür vorgesehene Excelvorlage. Der Anspruch auf die Absenzentschädigung ist zusammengefasst im EIT.swiss-Leistungskatalog bzw. suissetec-Leistungskatalog.
Breitere Auskünfte zur Beitragspflicht auf Lohnbeiträgen finden Sie im Merkblatt Lohnbeiträge an die AHV sowie unter Downloads. Detaillierte Hinweise zur jährlichen Lohnmeldung erhalten Sie mit dem Aufschalten der Lohnmeldung auch direkt im connect.