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Spida Personalvorsorgestiftung

Neue Perspektiven für Ihre Vorsorge: Spida passt Pensionsplan an

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Die Spida Personalvorsorgestiftung engagiert sich kontinuierlich für die Sicherheit und Attraktivität Ihrer Pensionslösungen. Angesichts der dynamischen Wirtschafts- und Lebenserwartungsentwicklungen hat der Stiftungsrat Massnahmen ergriffen, um langfristig eine stabile Finanzierung der Rentenleistungen zu sichern.

Anpassung des Umwandlungssatzes: Sicherung Ihrer Zukunft

Die Justierung des Umwandlungssatzes von 6.80 % auf 6.00 % in drei Schritten stellt eine zukunftsorientierte Massnahme dar, um den neuen wirtschaftlichen Realitäten gerecht zu werden. Viele andere Pensionskassen haben ihren Umwandlungssatz bereits früher gesenkt und liegen teilweise deutlich unter den 6.00 %. Nun zieht auch die Spida mit einer moderaten Senkung nach. Diese notwendige Anpassung gewährleistet die langfristige Finanzstabilität.

Kompensationsmassnahmen: Ihre Vorteile bleiben erhalten

Zur Absicherung der Leistungen führen wir zwei wesentliche Massnahmen durch:

  • Erhöhung der Sparbeiträge: Eine Erhöhung der Sparbeiträge ab 2025 bis zu 1.5 Prozentpunkte (abhängig vom gewählten Vorsorgeplan) sichert langfristig das bisherige Leistungsniveau der Altersrenten. Die zusätzlichen Sparbeiträge werden Ihrem individuellen Sparkonto gutgeschrieben und erhöhen Ihre Leistung sowohl bei einem Austritt aus der Firma wie auch bei einem allfälligen Kapitalbezug bei der Pensionierung.
  • Maximales Altersguthaben für Rentenbezüge steigt: Als zusätzliche Massnahme erhöhen wir den maximalen Altersguthabenbetrag für einen Rentenbezug von CHF 600'000 auf CHF 680'000. Damit garantieren wir, dass die Höhe der maximalen Altersrenten unverändert bleibt und Ihre Erwartungen an die Vorsorgeleistung erfüllt werden.

Alternative - solidarischer Light-Beitrag: Die Betriebe haben die Möglichkeit, auf eine Erhöhung des Sparbeitrags zu verzichten und stattdessen einen solidarischen Beitrag von 0.3% zur Deckung von Fehlbeträgen bei der Finanzierung der Altersrenten zu leisten. Dieser Beitrag wird nicht dem individuellen Sparguthaben gutgeschrieben. Die Firmen entscheiden gemeinsam mit der Vertretung ihrer Arbeitnehmenden über ihre Vorsorgelösung und teilen diese ihren Arbeitnehmenden mit.

Zusammen stark in die Zukunft

Die Spida Personalvorsorgestiftung steht für eine partnerschaftliche und zukunftsorientierte Vorsorge. Die aktuell eingeleiteten Anpassungen sind Ausdruck unseres Engagements für Ihre Sicherheit und Zufriedenheit. Wir sind überzeugt, dass diese Massnahmen die Basis unserer Zusammenarbeit weiter stärken und uns ermöglichen, Ihnen auch in Zukunft attraktive und nachhaltige Leistungen zu bieten.

Die ab 2025 gültigen Vorsorgepläne sind unter «Downloads» publiziert. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Zürich, im April 2024
Spida Personalvorsorgestiftung
Der Stiftungsrat