Spida, zur Startseite

Sprachnavigation

Slider Startseite

Karussellsteuerung

Karussell

schmuckelement

13. AHV-Rente

13. AHV-Rente

Das Schweizer Stimmvolk hat die Initiative für eine 13. AHV-Rente am 3. März 2024 angenommen. Ab dem Jahr 2026 werden Altersrentnerinnen und Altersrentner Anspruch auf eine 13. Altersrente haben.

Das Bundesparlament und der Bundesrat müssen nun das AHV-Gesetz und die AHV-Verordnung anpassen und ergänzen. Erst danach werden die genauen Ausführungsbestimmungen und Weisungen für die Ausgleichskassen festgelegt. Deshalb können wir Ihnen jetzt noch keine detaillierten Auskünfte erteilen.

Was müssen AHV-Rentnerinnen und Rentner jetzt tun?

Nichts. Die 13. AHV-Rente wird Ihnen automatisch ausbezahlt, sobald die Ausführungsbestimmungen in Kraft sind.

Weitere Informationen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) informiert ebenfalls über den Stand der Umsetzung.